Elektro-Fuchs in Burgstädt

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Alarm und Sicherheitstechnik 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern !



Alle zwei Minuten, d.h. jährlich über 1/4 Million Einbrüche deutsch-landweit in Wohnungen und Häuser. Tendenz steigend !
So zeigen Sie Einbrechern die rote Karte:


Alarmanlagen bzw. Einbruchmeldeanlagen (EMA)  machen durch Ton- und Lichtsignale auf Einbrecher aufmerksam und dienen somit vor allem der Abschreckung. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht.

Der Alarm wird in den meisten Fällen durch Bewegungsmelder oder Tür- bzw. Fensterkontakte ausgelöst. An der Außenseite eines Hauses angebracht, können diese bereits das Näherkommen einer unbefugten Person melden.

Generell empfehlen Experten der Polizei die Beleuchtung leicht zugänglicher Fenster und Türen. Durch die Verwendung von Bewegungsmeldern erhöhen Sie die Chance, dass Nachbarn oder Passanten auf ungebetene Gäste in Ihrer Immobilie aufmerksam werden.


Überwachungsarten

Bei der Überwachung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

-          Fallenüberwachung
-         
Schwerpunktmäßige Überwachung
-         
Außenhautüberwachung
-         
Einzelobjektüberwachung
-         
Kombination verschiedener Überwachungsarten

Welche Überwachungsart für Sie geeignet ist, hängt immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wir klären dies am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort.

Außenhautüberwachung

Bei der Außenhautüberwachung werden vor allem Türen und Fenster auf Öffnen und Durchbruch überwacht.

Die Außenhautüberwachung hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Alarmierung bereits, bevor Einbrecher eingedrungen sind. Zum anderen kann die Anlage auch bei Anwesenheit, zum Beispiel nachts, eingeschaltet werden.

Aus diesem Grund ist die Außenhautüberwachung besonders für bewohnte Objekte geeignet.

Fallenüberwachung

Bei der Fallenüberwachung werden hauptsächlich die Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten werden (z. Bsp. Flure und Treppenhäuser).

Bei der Fallenüberwachung erfolgt die Alarmauslösung erst dann, wenn Einbrecher bereits in den von der Einbruchmeldeanlage überwachten Bereich eingedrungen sind.

Bei der Auswahl müssen Art, Ausstattung und Nutzung der Räume sowie Umwelteinflüsse besonders berücksichtigt werden.

Überwachung durch Rauch- und Brandmelder

Bundesweit gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für alle privaten Wohnräume (für Neubauten sowie für Bestandbauten). Auch Bestandsgebäude in Sachsen müssen seit Juni 2022 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 31. Dezember 2023.

Danach muss jeder Schlafraum und jedes Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgerüstet sein, sodass Brandrauch rechtzeitig erkannt und gemeldet werden kann.

So wird alarmiert

Es gibt verschiedene Alarmierungsarten. Der Externalarm soll durch entsprechende optische und akustische Signalgeber vor Ort den Täter abschrecken bzw. die Nachbarn aufmerksam machen.

Der Fernalarm dient zur Unterrichtung einer ständig personell besetzten Stelle. In der Regel handelt es sich hierbei um Wach- und Sicherheitsunternehmen Diese leiten im Alarmfall die vertraglich vereinbarten hilfeleistenden Maßnahmen ein 

Der Internalarm dient zur Information der Bewohner bei Anwesenheit und interner Scharfschaltung der Anlage.

Auch die Kombination der Alarmierungsarten ist möglich.

Der richtige Grad

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind in verschiedene Klassen bzw. Grade unterteilt. Die Einteilung richtet sich nach der Höhe des Einbruchrisikos. Aus diesem Grund ist die Auswahl des/der richtigen Alarmanlagengrads/-klasse entscheidend.

Einbruchmeldeanlagen (EMA) werden anhand des Risikos in verschiedene Sicherheitsstufen unterteilt. Die Normung sieht insgesamt vier Grade vor. Beachten Sie bitte, dass der Grad 1 unterhalb der polizeilichen Anforderungen liegt und aus diesem Grund nicht empfohlen wird.

Für den Schutz von Personen und kleineren Wohnobjekten reicht eine ÜMA/EMA der Klasse A bzw. des Grads 2 mit mittlerer Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit aus.

Verwenden Sie eine EMA der Klasse B, Grad 3 mit hoher Überwindungssicherheit und mittlerer Ansprechempfindlichkeit, wenn Personen oder Wohnobjekte mit erhöhter Gefährdung bzw. kleine Gewerbeobjekte oder öffentliche Objekte überwacht werden sollen.

Zum Schutz von Personen, Gewerbe-, öffentlichen Objekten und Wohnobjekten mit hoher Gefährdung sollten EMA der Klasse C, Grad 4, mit sehr hoher Überwindungssicherheit und erhöhter Ansprechempfindlichkeit gewählt werden.